Grundsteuer

Grundsteuerreform

 

 

Zielgruppenorientierte Informationen:

 

Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung noch abgeben müssen, können Sie dies weiterhin über ELSTER erledigen.

 

Der Hebesatz ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der den Prozentsatz bezeichnet, mit dem die Steuerschuld berechnet wird. Er wird insbesondere bei der Grundsteuer angewendet. Der Hebesatz wird von den Städten und Gemeinden festgelegt und variiert daher je nach Standort.

Weitere Informationen zum Grundsteuerhebesatz finden Sie auf unseren Internetseiten.

Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein, wie vor der Reform.

Die nun veröffentlichten Referenzwerte bilden diese Aufkommensneutralität auf Ebene der jeweiligen Kommune ab. Das bedeutet im Einzelnen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwar mehr, weniger oder gleichbleibend belastet sein können, es jedoch im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des Grundsteueraufkommens im Vergleich zum Vorjahr kommen würde.

 

Hinweis: Die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze wurden berechnet, sind aber nicht bindend, weil die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig die Hebesätze zur Grundsteuer festlegen.

Die Finanzverwaltung hat die aufkommensneutralen Hebesätze für jede Kommune ermittelt.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind die Angaben zur Grundsteuer A. Für alle Grundstücke mit oder ohne Gebäude, aber ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind die Angaben zur Grundsteuer B relevant.

Darüber hinaus gibt es zwei weitere Datensätze, falls die Kommune künftig von der  Alternative einer Hebesatzdifferenzierung innerhalb der Grundsteuer B Gebrauch machen sollte. In diesem Fall ist weiter zu differenzieren, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngrundstück handelt. 

Die Abfrage der zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze und verschiedene Erklärvideos finden Sie auf unserer Website.