FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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Hintergrund Grundsteuer

Informationen für Kommunen

Wichtige Informationen für Kommunen zur Umsetzung der Grundsteuerreform

Kommunen sind durch die Grundsteuerreform

  • als Steuerpflichtige für jede wirtschaftliche Einheit, die der Stadt oder Gemeinde zuzurechnen ist und
  • als Steuergläubigerin für jede im Zuständigkeitsbereich der Stadt oder Gemeinde liegende wirtschaftliche Einheit

betroffen.

Die Feststellungserklärung war bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

Neuer Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2022. Zu diesem Stichtag werden die neuen Grundsteuerwerte (zuvor Einheitswerte) festgestellt.

Die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte können ab sofort über www.elster.de elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Grundsteuerwerte durch die Finanzämter festgestellt und der sich daraus ableitende Grundsteuermessbescheid in elektronischer Form an die Kommunen übermittelt.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die an die Städte und Gemeinden zu leistende Grundsteuer.

Unterstützung der Kommunen

Die Landesregierung komplettiert aktuell ihre Serviceleistungen rund um die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Kommunen unseres Landes. In der vergangenen Woche hat das Ministerium der Finanzen die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. An diesem Donnerstag kündigte Minister Dr. Marcus Optendrenk in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags an, nun auch alle der Berechnung dieser Referenz-Hebesätze zugrundeliegenden Daten zu veröffentlichen. „Wir machen vollkommen nachvollziehbar, wie die aufkommensneutralen Hebesätze ermittelt wurden, und schaffen somit größtmögliche Transparenz“, erklärt Dr. Optendrenk. „So optimieren wir unser Unterstützungsangebot für die Städte und Gemeinden weiter und begleiten sie auf dem Weg zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.“

Die entsprechenden Daten sind auf der Webseite www.grundsteuer.nrw.de veröffentlicht. Unter dem Reiter „Informationen für Kommunen“ werden unter anderem die Ermittlungsmodalitäten erläutert und die die Berechnungsgrundlagen (Hebesatz 2024, Grundsteuermessbetrags-volumen je Kommune, Anzahl der kommunalen Fälle) als Downloaddateien zur Verfügung gestellt. Auch die Rechenformeln sind hier zu finden.

Zudem wird Nordrhein-Westfalen Anfang Juli als erstes Land das Grundsteuermessbetragsverzeichnis bereitstellen. Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis beinhaltet alle für die jeweilige Kommune zu diesem Zeitpunkt gültigen Aktenzeichen und Messbeträge sowie die Daten, welche auch bei der regelmäßigen Datenübermittlung der Grundsteuermessbeträge enthalten sind (z.B. Daten zum Grundstückseigentümer), und kann sowohl zum Abgleich als auch als Grundlage für die Grundsteuerfestsetzungen ab 2025 genutzt werden. Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis wird den Kommunen über ELSTER bereitgestellt.

Minister Dr. Optendrenk bekräftigt: „Unsere Zusage gilt: Auch bei der Formulierung von Satzungsbegründungen sowie bei der Programmierung der IT werden wir die Kommunen unterstützen. Die letzten Meter bei der Grundsteuerreform bewältigen wir gemeinsam.“ 

 

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen der aufkommensneutralen Hebesätze sind unter Berechnungsgrundlagen der aufkommensneutralen Hebesätze.

Bitte wenden Sie sich für Fragen zu den aufkommensneutralen Hebesätzen an das Postfach, welches Ihnen im Schreiben vom 18.06.2024 genannt wurde.

 

Bei technischen Fragen bezüglich der übermittelten Daten ist ELSTER Transfer der richtige Ansprechpartner (@email).

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu anderen Grundsteuerthemen (Aufkommensneutralität siehe Schreiben vom 18.06.2024) schriftlich an das für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständige Finanzamt.

 

Bei technischen Fragen bezüglich der übermittelten Daten ist ELSTER Transfer der richtige Ansprechpartner (@email).

Die Erläuterungen zur Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze finden Sie auf unserer Website.

Nein. Die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze wurden veröffentlicht, um ein höchstes Maß an Transparenz gegenüber den Kommunen aber auch den Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Sie dienen lediglich als Information, welche Hebesätze in Ihrer Kommune auch nach der Reform zu einem konstanten Grundsteueraufkommen führen würden.

Das Messbetragsverzeichnis wurde Ihnen bzw. Ihrer Kommune Ende Juni beziehungsweise Anfang Juli 2024 über den verabredeten Weg zur Verfügung gestellt.

 

Bei technischen Fragen bezüglich der übermittelten Daten ist ELSTER Transfer der richtige Ansprechpartner (@email).