Berechnungsgrundlagen der aufkommensneutralen Hebesätze
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze aller Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Juni 2024 erstmals veröffentlicht und im September 2024 noch einmal aktualisiert.
Im Sinne größtmöglicher Transparenz veröffentlicht das Ministerium auch sämtliche für die Berechnung erforderliche Datengrundlagen in aktualisierter Fassung.
Anhand der nachfolgenden Rechenformeln können damit die aufkommensneutralen Hebesätze für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und das Grundvermögen (Grundsteuer B) nachvollzogen werden. Das erforderliche Zahlenwerk ist den unten verfügbaren Downloaddateien zu entnehmen.
Für die Berechnung der differenzierten aufkommensneutralen Hebesätze (Grundsteuer B) ist das jeweilige Messbetragsvolumen der Wohn- beziehungsweise der Nichtwohngrundstücke in beiden Teilen der oben genannten Formel zu berücksichtigen.
Berechnungsgrundlagen der aufkommensneutralen Hebesätze
Bereitstellung Grundsteuermessbetragsverzeichnis
Die Bereitstellung des Grundsteuermessbetragsverzeichnisses ist Anfang Juli 2024 erfolgt. Damit war Nordrhein-Westfalen das erste Land im Bundesgebiet, welches dieses Verzeichnis anbietet. Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis beinhaltet alle für die jeweilige Kommune zu diesem Zeitpunkt gültigen Aktenzeichen und Messbeträge sowie die Daten, welche auch bei der regelmäßigen Datenübermittlung der Grundsteuermessbeträge enthalten sind (z.B. Daten zum Grundstückseigentümer). Somit kann dieses Verzeichnis sowohl zum Abgleich als auch als Grundlage für die Grundsteuerfestsetzungen ab 2025 genutzt werden.
Informationen zum Datentransfer: Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis wird unter der Datenart „GMBVX“ in ELSTER-Transfer bereitgestellt. Konkrete Informationen zu den im Verzeichnis enthaltenen Daten (GMBVX_2-4-0-2.zip) können die Kommunen dem Link unter https://www.esteuer.de/#grst-reform entnehmen.