Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von steuerbefreitem Grundbesitz
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Für bestimmten Grundbesitz muss in Nordrhein-Westfalen zunächst jedoch keine Steuererklärung eingereicht werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die wirtschaftliche Einheit liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und
- sie ist in vollem Umfang nach §§ 3 bis 7 des Grundsteuergesetzes steuerbefreit.
Sofern Sie davon ausgehen, dass wirtschaftliche Einheiten die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, mussten Sie dem Belegenheitsfinanzamt bis zum 31. Januar 2023 eine Auflistung dieser Einheiten einreichen, aus der der Grund für die vollständige Steuerbefreiung hervorgeht. Ein Muster für diese Auflistung finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.