FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Eine Hand wirft Briefe in einen Briefkasten.

Grundsteuerbescheid

Sie erhalten Ihren Grundsteuerbescheid mit der berechneten Grundsteuer von Ihrer Stadt oder Gemeinde. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid, zur Höhe des Hebesatzes oder zur Zahlung der Steuer haben, ist Ihre Stadt oder Gemeinde Ihr richtiger Ansprechpartner. 

Fragen zum Hebesatz

Städte und Gemeinden bestimmen ihre Hebesätze im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst. Das bedeutet, die vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze können den Entscheiderinnen und Entscheidern als Anhaltspunkt dienen, es besteht aber keine rechtliche Verpflichtung, diese Hebesätze festzusetzen. Die Finanzverwaltung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Hebesätze.

Weitere Informationen sowie die aufkommensneutralen Hebesätze für Ihre Stadt oder Gemeinde finden Sie hier. 

 

Fragen zum Steuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert und der gesetzlich vorgeschriebenen Steuermesszahl. Er wurde Ihrer Stadt oder Gemeinde übermittelt und sollte Ihrem Grundsteuerbescheid oder Grundbesitzabgabenbescheid zugrunde gelegt worden sein. Sie finden den Messbetrag im Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts. Hier finden Sie ein Beispiel für den Grundsteuermessbescheid

Auf dem kommunalen Grundsteuer-/ Grundbesitzabgabenbescheid sollte der Grundsteuermessbetrag z.B. unter "Berechnungseinheit" auffindbar sein. Sollte dieser Betrag nicht übereinstimmen, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Wichtig: Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche quartalsmäßig zu entrichten ist. 

 

Fragen zur Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren berechnet:

Grundsteuerwert (ermittelt von den Finanzämtern)

X

Grundsteuermesszahl (festgelegt im Grundsteuergesetz)

X

Hebesatz (festgelegt durch Ihre Stadt oder Gemeinde)

 

Unser Erklärvideo zur Berechnung der Grundsteuer finden Sie hier.