Grundsteuerbescheid
Fragen zum Hebesatz
Städte und Gemeinden bestimmen ihre Hebesätze im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst. Das bedeutet, die vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze können den Entscheiderinnen und Entscheidern als Anhaltspunkt dienen, es besteht aber keine rechtliche Verpflichtung, diese Hebesätze festzusetzen. Die Finanzverwaltung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Hebesätze.
Fragen zum Steuermessbetrag
Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert und der gesetzlich vorgeschriebenen Steuermesszahl. Er wurde Ihrer Stadt oder Gemeinde übermittelt und sollte Ihrem Grundsteuerbescheid oder Grundbesitzabgabenbescheid zugrunde gelegt worden sein. Sie finden den Messbetrag im Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts. Hier finden Sie ein Beispiel für den Grundsteuermessbescheid.
Auf dem kommunalen Grundsteuer-/ Grundbesitzabgabenbescheid sollte der Grundsteuermessbetrag z.B. unter "Berechnungseinheit" auffindbar sein. Sollte dieser Betrag nicht übereinstimmen, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Wichtig: Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche quartalsmäßig zu entrichten ist.
Fragen zur Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren berechnet:
Grundsteuerwert (ermittelt von den Finanzämtern)
X
Grundsteuermesszahl (festgelegt im Grundsteuergesetz)
X
Hebesatz (festgelegt durch Ihre Stadt oder Gemeinde)
Unser Erklärvideo zur Berechnung der Grundsteuer finden Sie hier.