Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich zu allen Anliegen (z.B. Nachreichung von Unterlagen zur Steuererklärung, Hinweis zur Änderung der Anschrift oder Antrag auf Fristverlängerung) elektronisch Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Da die Finanzverwaltung zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet ist, dürfen Finanzämter demgegenüber Dokumente und Daten (z. B. Steuerbescheide, Einspruchsentscheidungen)…