Mit Wirkung vom 01.01.2020 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2019 entstehen, anzuwenden.
02. Juli 2024