FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Minister Lienenkämper spricht im Plenarsaal im Landtag
25.06.2020

Landtag verabschiedet zweiten Nachtragshaushalt zur Unterstützung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur und der Kommunen

Nachtragshaushalt ohne Gegenstimmen beschlossen / Minister Lienenkämper: Mit den Ergänzungen stellen wir schnelle, zielgerichtete und flexible Unterstützung bereit

Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute ohne Gegenstimmen den zweiten Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet. Damit ermöglicht das Land weitere zielgerichtete Hilfen der NRW.Bank durch zusätzliche Haftungsfreistellungen in Höhe von 10 Milliarden Euro. Die Unterstützung für die öffentliche und soziale Infrastruktur sowie die Kommunen wird mit diesem Schritt nochmals deutlich ausgeweitet.
 
„Auch Institutionen und Unternehmen der öffentlichen – insbesondere der sozialen – Infrastruktur sowie die nordrhein-westfälischen Kommunen sind von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen“, sagte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Für sie stellen wir durch die beschlossenen Ergänzungen eine schnelle, zielgerichtete und flexible Unterstützung über die NRW.Bank bereit.“
 
Bereits Ende März hat der nordrhein-westfälische Landtag den NRW-Rettungsschirm und den ersten Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet. Damit stehen ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise sowie Haftungsfreistellungen in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft („UniversalCorona“) zur Verfügung. Durch die nun im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts beschlossene Erhöhung der Garantien um 10 Milliarden Euro werden weitere Hilfsprogramme für die Infrastruktur („InfrastrukturCorona“) und die Kommunen („KommunalCorona“) möglich.
 
„Für die aktuelle Krise gibt es keine Blaupause. Mit dem maßgeschneiderten Drei-Säulen-Programm ermöglichen wir der NRW.Bank, sich in enger Abstimmung mit der Landesregierung nun auf die Felder zu konzentrieren, auf denen sie einen echten Mehrwert für Nordrhein-Westfalen erbringen kann“, erklärte Minister Lienenkämper. „So stellen wir sicher, dass Lücken geschlossen werden und unterstützen diejenigen, die bisher noch nicht in ausreichender Weise Zugang zu frischen Liquiditätsmitteln hatten.“
 
Konkrete Ausgaben sind mit der Zusage der Haftungsfreistellungen zunächst nicht verbunden. Für die Haftungsfreistellungen in den Programmen „InfrastrukturCorona“ und „KommunalCorona“ sind entsprechende haushaltsgesetzliche Ermächtigungen erforderlich, die nun mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 geschaffen werden.
 
Hintergrund:
Mit dem ersten Nachtragshaushalt 2020 wurde bereits eine Haftungsfreistellung des Landes zugunsten der NRW.Bank in Höhe von 5 Milliarden Euro geschaffen, damit die NRW.Bank die Nachfrage krisenbetroffener Unternehmen auch aufsichtsrechtlich tragen kann. Antragsberechtigt sind junge Unternehmen, mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Hier sollen primär diejenigen unterstützt werden, denen aktuell der Zugang zu Krediten nicht möglich ist.