FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
24.03.2020

Landtag verabschiedet NRW-Rettungsschirm und Nachtragshaushalt zur Abfederung der Corona-Krise

Gesetzespaket mit Stimmen aller Fraktionen beschlossen / Minister Lienenkämper: „Der NRW-Rettungsschirm ermöglicht uns in der aktuellen Situation passgenaue, maßgeschneiderte und vor allem unbürokratische Lösungen für die Betroffenen in unserem Land.“

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen verabschiedete heute mit den Stimmen aller Fraktionen das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens. Dieses sogenannte NRW-Rettungsschirmgesetz wird von einem Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2020 flankiert. Damit stehen nun bis zu 25 Milliarden Euro zur Verfügung, um die direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise abzufedern.
 
Vergangenen Donnerstag hatten Ministerpräsident Armin Laschet, Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart im Rahmen des ersten Corona-Wirtschaftsgipfels der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Pläne für den NRW-Rettungsschirm vorgestellt. Nach dem Kabinettbeschluss am vergangen Sonntag wurde das Gesetzespaket heute in erster bis dritter Lesung unter Einbeziehung des Haushalt- und Finanzausschusses im Landtag beraten und beschlossen.
 
„Ich bin dankbar dafür, dass in dieser – auch haushalts- und finanzpolitischen – Schicksalsstunde alle anwesenden Fraktionen dem Gesetzespaket zugestimmt haben“, sagte Lienenkämper. „Der NRW-Rettungsschirm ermöglicht uns in der aktuellen Situation passgenaue, maßgeschneiderte und vor allem unbürokratische Lösungen für die Betroffenen in unserem Land. Dabei zahlt sich jetzt aus, dass es uns gelungen ist, in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen die Haushaltswende zu schaffen, was unsere Flexibilität in der derzeitigen Lage maßgeblich erhöht.“
 
Das Gesetzespaket umfasst folgende Sofortmaßnahmen:
 
  • Hilfen für die Wirtschaft durch Erleichterung von Kreditaufnahmen (NRW-Rettungsschirmgesetz): Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.
  • Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW.BANK eine globale, einmalig nutzbare Haftungsfreistellung aus dem NRW.BANK-Programm Universalkredit bis zu einer Höhe von 5 Milliarden Euro zu übernehmen.
  • Hilfen für Klein- sowie Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz): Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht. Kleinunternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten erhalten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro. Daneben wird Nordrhein-Westfalen die Corona-Soforthilfen des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige schnellstmöglich weiterreichen.
  • Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel (Nachtragshaushalt 2020): Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben. Die im Rahmen der Einzelmaßnahmen verantwortlichen Ressorts verausgaben die Mittel über ihre Einzelpläne. Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.
 
 
Anträge auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie hier.
 
Informationen und Ansprechpartner für betroffene Unternehmen können unter www.wirtschaft.nrw/corona abgerufen werden.
 
Solo-Unternehmern, Unternehmen bis 5 Mitarbeitern/ 10 Mitarbeitern/ 50 Mitarbeitern können Soforthilfe-Maßnahmen beantragen. Zuständig ist dafür das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Auf www.wirtschaft.nrw/corona finden Sie das digitale Antragsformular und weiterführende Informationen.