Seit dem 01.07.2019 ist das Landesamt für Finanzen NRW zuständig für den Rückgriff nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts für Kinder alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz). Sie gliedert sich in die Bereiche Eingangssachbearbeitung, Heranziehung und Vollstreckung.
02. Juli 2024