Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Der erhöhte Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird von Ihrem Wohnsitzfinanzamt eingetragen und uns über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale automatisch übermittelt.
Sobald uns die Meldung vorliegt, werden die Steuern rückwirkend erstattet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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