Ihr Tabellenentgelt wird nach der Entgeltgruppe gezahlt, die sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergibt. Sie bemisst sich innerhalb der Entgeltgruppe nach Entgeltstufen. Bitte wählen Sie die aktuelle Tabelle aus dem für Sie zutreffenden Tarifvertrag aus:
An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfefähigkeit zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind geben. Die rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte der BVO NRW.