Mit Artikel 7 des Dienstrechtsanpassungsgesetzes wurde das Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht vom 24.05.2011 geändert.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfefähigkeit von ambulanten Pflegeleistungen geben. Die rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte der BVO NRW.