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Informationen für barunterhaltspflichtige Elternteile
Aktuelles:
Bitte beachten Sie unsere neue zentrale UVG Postanschrift:
Landesamt für Finanzen NRW
40302 Düsseldorf
Seit dem 01.07.2019 ist das Landesamt für Finanzen NRW zuständig für den Rückgriff nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts für Kinder alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG).
Hier haben wir für Sie weitere Informationen zusammengestellt:
- Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Dokumente zum Rückgriff UVG
- Dokumente in anderen Sprachen / documents in other languages