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Fremdsprachendienst der Landesregierung
Wir sind ein Team mit 2 Übersetzerinnen und Übersetzern und bilden zusammen den Fremdsprachendienst der Landesregierung NRW.
Grundlage für unsere Tätigkeit ist ein Hauserlass des Finanzministeriums vom 12.06.1986 und der Staatssekretärbesprechung vom 12.05.1986
Grundlage für unsere Tätigkeit ist ein Hauserlass des Finanzministeriums vom 12.06.1986 und der Staatssekretärbesprechung vom 12.05.1986
Landesamt für Finanzen
Fremdsprachendienst der Landesregierung NRW
Erkrather Straße 339
40231 Düsseldorf
Übersetzungsaufträge bitte weiterhin an folgende E-Mail-Adresse:
@email
Der Fremdsprachendienst der Landesregierung NRW ist nach §41 GGO für die Übersetzung von Schriftstücken zuständig. Konkret heißt dies, wir übersetzen für unseren Kundenkreis - unbürokratisch und kostenfrei - u.a. Reden, Grußworte, Dokumente, Korrespondenzen oder auch Texte zur Zusammenarbeit mit internationalen Partnern des Landes NRW.
Zu unserem Kundenkreis zählen:
- Der Ministerpräsident des Landes NRW
- Die Staatskanzlei
- Alle Ministerien des Landes NRW
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