Kontakt zum Landesamt für Finanzen NRW
Zuständigkeitshinweis:
Nach Auswahl des für Sie zuständigen Finanzamtes finden Sie auf der jeweiligen Homepage ein entsprechendes Kontaktformular.
Bitte wählen Sie aus:
Die Übermittlung von De-Mails an das Landesamt für Finanzen ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.
Wenn Sie eine De-Mail an das Landesamt für Finanzen schicken, wird diese innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.
Die De-Mail- Adressen des Landesamtes für Finanzen lauten:
- Für den Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: @email
- Für Angelegenheiten der Landeshauptkasse: @email
- Für sonstige Angelegenheiten: @email
Das Landesamt für Finanzen eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das Landesamt für Finanzen versandt, so ist zu beachten, dass das Landesamt für Finanzen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
- DOCX (Microsoft Word)
- XLSX, CSV (Microsoft Excel)
- PPTX (Microsoft PowerPoint)
- MSG (Microsoft Outlook)
- MMAP (Mind Map)
- ZIP (Komprimierte Daten)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom Landesamt für Finanzen nicht entgegengenommen.
Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem Landesamt für Finanzen übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt" gewählt wurde.
3. Schließen des De-Mail-Postfachs
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
4. Die Größe der Dateianhänge darf nicht mehr als 20 MB betragen.
Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das Landesamt für Finanzen können Sie verschlüsselte E-Mails an @email senden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des Landesamtes für Finanzen. Diesen erhalten Sie über folgenden Link: [Link zur Zertifikatsdatei].
Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an das Landesamt für Finanzen schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde in den Geschäftsgang gegeben.
Beachten Sie, dass das Landesamt für Finanzen nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an.
Das Landesamt für Finanzen eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
Werden Dateianhänge an das Landesamt für Finanzen versandt, so ist zu beachten, dass das Landesamt für Finanzen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom Landesamt für Finanzen nicht entgegengenommen.
Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem Landesamt für Finanzen übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden bzw. wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
Für den formgebundenen Schriftverkehr an das Landesamt für Finanzen können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an @email senden.
Wenn Sie ein Dokument mit QES an das Landesamt für Finanzen schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde in den Geschäftsgang gegeben.
Beachten Sie, dass das Landesamt für Finanzen seinerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an.
Das Landesamt für Finanzen eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
Werden Dateien mit qualifiziert elektronischen Signaturen an das Landesamt für Finanzen versandt, so ist zu beachten, dass das Landesamt für Finanzen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom Landesamt für Finanzen nicht entgegengenommen.
Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie dem Landesamt für Finanzen übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.