Verarbeitung personenbezogener Daten
Informationsschreiben der Landeshauptkasse NRW
1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an das Landesamt für Finanzen NRW, vertreten durch den Direktor, richten. Darüber hinaus können Sie sich an die Datenschutzbeauftragten unserer Behörde wenden.
Kontaktdaten:
Landesamt für Finanzen NRW
Der Direktor
Georg-Glock-Straße 15
40474 Düsseldorf
E-Mail: Poststelle-5014@fv.nrw.de
Telefon: 0211 8222-0
Landesamt für Finanzen NRW
Datenschutzbeauftragte
Georg-Glock-Straße 15
40474 Düsseldorf
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_LaFin@fv.nrw.de
2. Umfang der Datenverarbeitung
Die Landeshauptkasse arbeitet auf Anweisung für die Dienststellen des Landes NRW, wann immer Zahlungen erforderlich werden.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke unserer Aufgabenerledigung als Zahlungsabwickler für das Land NRW. Es werden personenbezogene Daten bei der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung verarbeitet und gegebenenfalls zu Prüfzwecken durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen als Fachaufsicht und den Landesrechnungshof vorgehalten.
Für Auszahlungen verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten:
- Name, Anschrift und Kontoverbindung
- Zahlbetrag, Fälligkeit und Verwendungszweck.
Für Forderungen des Landes NRW verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten:
- Name und Anschrift
- Forderungsbetrag, Fälligkeit und Verwendungszweck
- Bei Zahlungseingängen: Name des Kontoinhabers und Kontoverbindung.
Falls eine Forderung nicht bei Fälligkeit entrichtet wird, sind wir berechtigt zum Zwecke der Vollstreckung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu ermitteln. Diese Daten können wir auch bei Dritten erheben, sofern die Sachverhaltsaufklärung bei der zahlungspflichtigen Person nicht zum Erfolg führt bzw. nicht erfolgversprechend ist (§§ 5, 5a VwVG NRW, § 93 AO, § 6 JBeirG, § 74a SGB X, § 39 StVG).
Zum Zwecke der Vollstreckung verarbeiten wir zum Beispiel folgende personenbezogene Daten:
- Geburtsdatum und -ort
- Kontoverbindungen
- Arbeitgeber
- Bezug von Renten
- Bezug von Sozialleistungen
- Kapitalanlagen
- Grundbesitz
- Kraftfahrzeuge und andere bewegliche Sachen
- Familienstand, Unterhaltsverpflichtungen.
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Die LHK NRW ist für die ordnungsgemäße Buchung der Ausgaben und Einnahmen der Dienststellen des Landes NRW und u.a. der Abrechnungskonten, sowie für den Einzahlungs- und Überweisungsverkehr und die Liquiditätsplanung des Landes NRW zuständig.
In ihrer Funktion als Vollstreckungsbehörde ist die Landeshauptkasse NRW zuständig für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und des Justizbeitreibungsgesetzes.
Rechtsgrundlagen für die vorbeschriebenen Verarbeitungen sind Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 34 Abs.1 und § 75 LHO NRW, § 2 VwVG NRW bzw. § 2 JBetrG.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten
Interne Empfänger der personenbezogenen Daten:
- Beschäftigte der Landeshauptkasse NRW; personenbezogene Daten, die zum Zwecke der Vollstreckung erhoben wurden, werden nur von den zuständigen Beschäftigten des Referats Vollstreckung verarbeitet.
Externe Empfänger der personenbezogenen Daten:
- Dritte, bei denen zum Zwecke der Vollstreckung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ermittelt werden. Siehe Punkt 8 „Datenquelle“.
- Drittschuldner, Gerichte und Vollziehungsbeamte der Justiz
- Finanzämter
- Strafermittlungsbehörden.
Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme sowie Wartungs- und Supportleistungen durch unseren IT-Dienstleister, dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen sowie durch das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen als Auftragsverarbeiter.
5. Datenübermittlung an Drittstaaten oder an internationale Organisationen
Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt.
6. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden von uns eingehalten. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht bzw. vernichtet.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre gemäß § 257 Handelsgesetzbuch. In Vollstreckungsangelegenheiten beginnt die Frist mit Abschluss des Vollstreckungsverfahrens.
Schuldverschreibungen sowie andere Urkunden und Schriftstücke im Rahmen der Verwahrung von Wertgegenständen (Einlieferungen/Auslieferungen) bei der Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen sind gem. Nr. 4.7.3.4 VV zu § 79 LHO NRW dauerhaft aufzubewahren (Grundlage zur Festlegung des Inhalts der Datenerhebung im Rahmen der Verwahrung von Wertgegenständen: Nr. 7.2 VV zu § 79 LHO NRW).
7. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
8. Datenquelle
Außerhalb der Direkterhebung erheben wir noch personenbezogene Daten aus nachfolgenden Quellen:
- Meldeportal Behörden NRW
- Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de)
- Internet-Grundbucheinsicht (www.grundbuch.nrw.de)
- Handelsregister (www.handelsregister.de)
- Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de)
- Sozialleistungsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit)
- Gerichte, Grundbuchämter, Justizvollzugsanstalten
- andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Justiz, Bundesverwaltungsamt, Kraftfahrt-Bundesamt, Ausländerbehörden
- SCHUFA, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Energieversorger
Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch allgemein aus dem Internet und anderen öffentlichen Quellen bezogen werden.
9. Welche Rechte haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutzgrundverordnung.
• Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren gemacht werden.
• Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
• Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. die Vollstreckung von Forderungen des Landes) besteht.
• Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
• Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
10. Keine automatisiere Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)
Wir werden keine, von Ihnen erhobene personenbezogene Daten für ein Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) verwenden.
Ihre Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen