Betreuung
Was ist rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung stellt eine Form der gesetzlichen Vertretung von Volljährigen dar, die auf Grundlage einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln (vgl. § 1814 BGB). Das Amtsgericht bestellt in diesen Fällen für bestimmte Aufgabenbereiche eine geeignete Betreuungsperson. Seit Inkrafttreten des Bundes-Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 ist ein kontinuierlicher und erheblicher Anstieg der rechtlichen Betreuungen festzustellen.
Das LaFin NRW als Betreuungsbehörde
Nach einer mehrjährigen Projektphase wurde das LaFin NRW im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 Betreuungsbehörde. Hier werden ausschließlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" eingesetzt. Die Beamtinnen und Beamten werden mit umfangreichen Schulungen sowie laufenden Fortbildungen für die Tätigkeit als sachkundige Behördenbetreuerinnen und -betreuer ausgebildet.
Weitere Informationen
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