Wir als Arbeitgeber

Einstiegsmöglichkeiten

Es erwarten Sie vielfältige Optionen, Teil des Teams zu werden - z.B. von einer Ausbildung und Dualem Studium bis hin zu Führungspositionen. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns im LaFin.

Das LaFin als Landesoberbehörde bietet ein vielfältiges Aufgabenportfolio und leistet somit einen wichtigen Beitrag für das Land NRW mit gesellschaftlicher Relevanz. Exakt, Sie liegen richtig: Bei uns profitieren Sie im Umkehrschluss von zahlreichen Einstiegsmöglichkeiten - egal, ob Sie sich am Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn befinden oder bereits über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Insbesondere unsere Abteilungen mit dem Schwerpunkt „Rückgriff Unterhaltsvorschuss“ (UVG) befinden sich im weiteren Aufbau und freuen sich daher über neue Team-Mitglieder.
Schauen Sie selbst - erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Berufsbilder.

 

Quereinstieg

Auch Quereinsteiger/innen sind selbstverständlich willkommen bei uns. Fachspezifische Schulungen sowie konkrete Ansprechpersonen während der Einarbeitungszeit bilden das Fundament dafür, dass Sie sich schnell in Ihrer neuen Tätigkeit einfinden und an den neuen Herausforderungen wachsen. Vielleicht können Sie aus Ihren bisherigen Erfahrungen aus anderen Tätigkeiten oder dem Studium auch wertvolle neue Perspektiven bei uns einbringen und somit einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung unserer jungen Behörde leisten. Wir sind offen für Ihre Ideen und freuen uns über Ihre tatkräftige Unterstützung.

“ Das LaFin ist keine klassische Behörde. Hier wird Flexibilität großgeschrieben.“

 

Nun fragen Sie sich vermutlich, welche Berufsbilder für einen Quereinstieg angeboten werden? Als Beispiel möchten wir Ihnen gerne die Funktion der Sachbearbeitung Heranziehung für den Rückgriff Unterhaltsvorschuss (UVG) vorstellen.

Darauf kommt es besonders an

• Kommunikationsstärke

• Team- und Konfliktfähigkeit

• ausgeprägte Empathie

 

Ihre Aufgaben

Als Sachbearbeitung Heranziehung:

• ermitteln Sie unterhaltsrelevante Einkommen

• führen Sie Unterhaltsberechnungen durch

• kommunizieren Sie telefonisch und schriftlich mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil und streben eine einvernehmliche Lösung an

• leiten Sie ein gerichtliches Unterhaltsfestsetzungsverfahren ein, sollte keine Lösung realisierbar sein

 

Ihre Qualifikation

• vorliegende Verbeamtung der Besoldungsgruppe A 9 bis A 11 in der Laufbahngruppe 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes
oder

• abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) 
oder

• absolviertes Bachelorstudium oder Diplom mit dem Schwerpunkt Verwaltung, Recht, Finanzen oder Wirtschaft 
oder

• absolviertes Bachelorstudium oder Diplom einer anderen Fachrichtung sowie eine mindestens zweijährige hauptberufliche Erfahrung in der (Sozial-)Leistungsverwaltung, welche einen Bachelorgrad voraussetzt 
oder

•  Qualifikation auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens im Bereich Verwaltung, Recht, Finanzen oder Wirtschaft

 

 

Finden Sie nun Ihren neuen Job und erhalten Sie zudem weitere Infos, was Sie beim LaFin erwarten wird.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Team wenden. Wir freuen uns auf Sie!

Führungsposition

Sie begrüßen zudem Veränderungsprozesse und digitale Arbeitsweisen? Dann haben wir passende Optionen für Sie - selbstverständlich auch in Teilzeit möglich. 

Als Beispiel möchten wir Ihnen gerne die Funktion der Referatsleitung für die Abteilung Rückgriff Unterhaltsvorschuss (UVG) vorstellen, welche entweder für den Bereich Heranziehung oder Vollstreckung übernommen werden kann.

 

 

Das neue Steuerungsmodell hat die öffentliche Verwaltung im letzten Jahrzehnt stark modernisiert. Führung bedeutet inzwischen viel mehr als Dienstweg und Geschäftsgang“.

 

Darauf kommt es besonders an

• ausgeprägte Führungskompetenzen

• empathischer Führungsstil

• strukturiertes und strategisches Denkvermögen

 

Ihre Aufgaben

Als Referatsleitung:

• führen Sie ein Referat

• tragen Sie Personalverantwortung für die Fachgebietsleitungen und Sachbearbeitungen

• koordinieren Sie die Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Referats

• stellen Sie eine einheitliche Rechtsanwendung sicher

• setzen Sie Ziele, Rahmenvorgaben und Standards übergeordneter Ebenen um

• nehmen Sie Gerichtstermine wahr

• übernehmen Sie Fachverantwortung für verschiedene Themenbereiche (Details siehe jeweilige Stellenausschreibung)

 

Ihre Qualifikation

• bei verbeamteten Personen:

vorliegende Verbeamtung in der Laufbahngruppe 2.2 bis Besoldungsgruppe A 14
oder
Berufliche Entwicklung durch modulare Qualifizierung (§25 LVO): Mindestens zwei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 LBesO A oder höher sowie zwei herausragende Noten in den letzten mindestens zwei Jahre auseinanderliegenden Beurteilung. 
Hinweis: Eine modulare Qualifizierung gemäß § 25 LVO ist erforderlich. Die Erprobungszeit beträgt zehn Monate. 
oder
Berufliche Entwicklung durch Masterstudium mit dem Ziel der Spezialisierung (§ 27 LVO): Bewährung innerhalb einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren sowie ein Masterstudium (oder gleichwertig) mit einem Schwerpunkt in einem der folgenden Bereiche; Verwaltung, Recht, Finanzen, Wirtschaftswissenschaften
Hinweis: Es ist eine 2,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit in den Aufgaben der Laufbahngruppe 2.2 (oder vergleichbar) nach Abschluss des Masterstudiums (oder gleichwertig) nachzuweisen oder noch zu absolvieren. Die Erprobungszeit beträgt zehn Monate.
sowie nachgewiesene mehrjährige Berufserfahrung mit eindeutigem fachlichen Bezug zu den ausgeschriebenen Aufgaben

• bei nicht verbeamteten Personen/Quereinstieg

-    Tarif-/Regierungsbeschäftigte bis Entgeltgruppe 14 oder Quereinstieg
-    ein absolviertes Masterstudium (oder gleichwertig) in den Fachrichtungen Verwaltung, Recht, Finanzen, Sozial-oder Wirtschaftswissenschaften
-    sowie nachgewiesene mehrjährige Berufserfahrung im Bereich UVG oder Leistungs- und Sozialverwaltung

 

Finden Sie nun Ihren neuen Job und erhalten Sie zudem weitere Infos, was Sie beim LaFin erwarten wird. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Team wenden. Wir freuen uns auf Sie!

Menschen mit Behinderung

Uns ist es wichtig, Sie im Falle einer Behinderung in Form von optimalen Rahmenbedingungen zu unterstützen:

•barrierefreie Arbeitsplätze

•Hilfsmittel je nach Ihrem individuellen Bedarf z.B. in Bezug auf Möblierung oder Softwareunterstützung

•Schwerbehindertenvertretung als Vertrauens- und Ansprechperson

Unser Sachbearbeiter Hüseyin Emir Y., welcher in der Heranziehung Ausland tätig ist, schätzt dies sehr. Wir freuen uns über sein positives Feedback! Hier der Link zum Video. 

„Das LaFin bietet Menschen mit Behinderung viele Chancen und nimmt diese mit offenen Armen auf. Was mich auch persönlich bewegt hat, ist, dass die Schwerbehindertenvertretung sich richtig dafür einsetzt, dass es für Menschen mit Behinderung keine Barrieren im Berufsleben gibt. In meinem Fall ist es zum Beispiel selbstverständlich, dass ein Gebärdensprachendolmetscher zur Verfügung steht, wenn ich ihn für die Arbeit benötige.“

Finden Sie nun Ihren neuen Job und erhalten Sie zudem weitere Infos, was Sie beim LaFin erwarten wird. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Team wenden. Wir freuen uns auf Sie!

Ausbildung & Studium

Sie suchen einen Job, der Spaß macht und für unsere Gesellschaft sinnvoll ist? Dann kommen Sie zu uns ins LaFin und starten mit Ihrer Ausbildung oder Ihrem dualen Studium in eine spannende und sichere berufliche Zukunft!

 

 

 

 

 

 

 "Im LaFin arbeiten Menschen aus allen Altersgruppen. Der Vorteil ist, dass man von jedem eine Menge lernen kann, weil alle ihre eigenen Erfahrungen gesammelt haben und diese weitergeben können."

 

 

Die Ausbildung und das duale Studium beginnen jeweils zum 01.09. eines Jahres. Sobald Sie sich bewerben können, werden die Stellenausschreibungen hier veröffentlicht. 

Ist Ihre Bewerbung eingegangen, prüfen wir, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung oder des dualen Studiums erfüllen. Sollte dies der Fall sein, laden wir Sie zu einem schriftlichen Einstellungstest ein. Wenn Sie den Test erfolgreich absolvieren, möchten wir Sie gern persönlich kennenlernen und Sie erhalten eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, das sich in eine Präsentation sowie ein Interview unterteilt. 

 

Ausbildung „Regierungssekretär/in“

 

Die Ausbildung dauert insgesamt 2 Jahre und gliedert sich in praktische Abschnitte (ca. 16 Monate) und theoretische Abschnitte (ca. 8 Monate), die jeweils blockweise erfolgen.

Der theoretische Teil findet im Institut für öffentliche Verwaltung NRW (IöV NRW) in Hilden statt. Unterbringung und Verpflegung werden dort gegen ein geringes Entgelt angeboten. Hauptschwerpunkt des Unterrichts ist das Öffentliche Recht, u.a. mit den Fächern Allgemeines Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht und Bürgerliches Recht. Weitere Schwerpunkte sind, z.B. die Bereiche „Kommunikationstraining“ und „Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern“. Weitere Informationen zum IöV finden Sie hier: www.ioev.nrw.de.

Die Praxisanwendung der in der Theorie vermittelten Kenntnisse erfolgt in den einzelnen Dienststellen und unterschiedlichen Abteilungen des LaFin NRW.

Einen Großteil der Ausbildung werden Sie sich mit den spannenden Aufgaben in den Abteilungen UVG oder Landeshauptkasse beschäftigen.

In den fachpraktischen Abschnitten „Geschäftsabläufe“, „Öffentliches Dienstrecht “, „Öffentliche Finanzwirtschaft“ oder „Reisekosten“ lernen Sie zusätzlich die vielfältigen Aufgaben der Zentralabteilung kennen.

Bereits während der Ausbildung werden Sie verbeamtet. Das monatliche Grundgehalt beträgt lt. aktueller Besoldungstabelle 1.299,78 Euro.

Voraussetzungen:

- Fachoberschulreife oder einen vergleichbaren Schulabschluss

- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates bzw. Staates mit EU-Rechtsabkommen

- das 40. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein; unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung) ist die Altersgrenze das 43. Lebensjahr

- gesundheitliche Eignung (Feststellung durch amtsärztliche Untersuchung)

 

Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws

 

Das Studium dauert insgesamt 3 Jahre und gliedert sich in fachwissenschaftliche Studienabschnitte und in fachpraktische Studienabschnitte, die in Blöcken stattfinden.

Der fachwissenschaftliche Teil findet an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) in Duisburg statt. Zu den Studienfächern gehören: u. a. Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Sozialwissenschaften. Weitere Informationen zur Hochschule finden Sie hier: www.hspv.nrw.de.

Die Praxisanwendung der in der Theorie vermittelten Kenntnisse erfolgt in den einzelnen Dienststellen und unterschiedlichen Abteilungen  des LaFin NRW aber auch teilweise in anderen Behörden in Düsseldorf und Umgebung.

Einen Großteil des fachpraktischen Studiums werden Sie sich mit den spannenden Aufgaben in den Abteilungen UVG oder Landeshauptkasse beschäftigen.

In den  Abschnitten „Personalwesen“ oder „Finanzmanagement“ lernen Sie zusätzlich die vielfältigen Aufgaben der Zentralabteilung kennen.

Den externen Abschnitt absolvieren Sie in einer anderen Behörde des Landes oder einer Kommune Ihrer Wahl.

Bereits während des Studiums werden Sie verbeamtet. Das monatliche Grundgehalt beträgt lt. aktueller Besoldungstabelle 1.355,68 Euro.

Voraussetzungen:

- Abitur, volle Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss

- Sie sind zum Einstellungstermin nicht älter als 38 Jahre (das 39. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein; unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Schwerbehinderung, ist die Altersgrenze das 42. Lebensjahr)

- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

- gesundheitliche Eignung (Feststellung durch amtsärztliche Untersuchung)