Begriffserklärungen
Im Unterhaltsvorschuss gibt es viele Fachbegriffe. Hier finden Sie ausgewählte Begriffe kurz erklärt.
Der barunterhaltspflichtige Elternteil wird mit dem Schreiben auch darüber informiert, dass er nicht mehr mit befreiender Wirkung an das Kind leisten kann. Das bedeutet, dass es nun nicht mehr reicht, Geld an das Kind/die Kinder zu zahlen, sondern dass nun das Land NRW für den Fall zuständig ist.
Mit dem Versand der Rechtswahrungsanzeige wird der Anspruch des Landes NRW deutich gemacht. Sie dient auch der Vorbereitung einer späteren Heranziehung des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Die Düsseldorfer Tabelle beschäftigt sich – im Unterschied zu den Unterhaltsleitlinien der sonstigen Oberlandesgerichte – nahezu ausschließlich mit dem Kindesunterhalt.
Das oberste Ziel der Düsseldorfer Tabelle ist die Standardisierung der Unterhaltszahlungen auf Basis der rechtlichen Grundlagen. Diese Tabelle wird in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben und regelt bundeseinheitlich die Unterhaltsansprüche abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle
Kann der Selbstbehalt gekürzt werden?
Ja, es kann in einigen Situationen dazu kommen, dass der Selbstbehalt angepasst oder gekürzt wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt und dadurch erkennbar ist, dass die Kosten für einen gemeinsamen geführten Haushalt im Vergleich zu einem allein geführten Haushalt wesentlich geringer sind.