Stufenüberleitung im Sozial- und Erziehungsdienst

 

Im Rahmen der Tarifeinigung v. 09.12.2023 wurde der Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten nach § 52 Nr. 3 TV-L im Sozial- und Erziehungsdienst zum 01.10.2024 beschlossen.

Aufgrund eines erhöhten technischen Aufwandes bei der Umsetzung der neuen Stufenlaufzeiten und Ermittlung der neuen Stufen ab 01.10.2024 ist eine Umsetzung zum 01.10.2024 nicht möglich.


Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich mit den Bezügen für November, rückwirkend ab 01.10.2024

Zum 01.10.2024 sind alle Bestandsfälle in die neue Stufenlaufzeit überzuleiten. Stufenlaufzeiten die in der zum 01.10.2024 aktuellen Stufe bereits verbracht wurden, werden dabei angerechnet und mitgenommen.

Personen die in ihrer zum 01.10.2024 geltenden Stufe bereites die neue Stufenlaufzeit erreicht haben, werden in die nächste Stufe übergeleitet. Die Stufenlaufzeit beginnt dann zum 01.10.2024 von neuem. Restzeiten aus der vorherigen Stufe werden nicht mitgenommen.

Personen die in ihrer zum 01.10.2024 geltenden Stufe noch nicht die neue Stufenlaufzeit erreicht haben, verbleiben in ihrer bisherigen Stufe. Die bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit wird jedoch bei der Ermittlung des neuen Stufensteigerungsdatums berücksichtigt.

Abwesenheiten die die Stufenlaufzeit hemmen (z.B. Elternzeit, Sonderurlaub, etc..) sind bei der Ermittlung der bisherigen Stufenlaufzeit zu berücksichtigen und können zur Folge haben, dass keine Umstufung direkt zum 01.10. erfolgt.

Der folgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Fallkonstellationen von der Anpassung der Stufenlaufzeit betroffen sind.

In der Entgeltgruppe S2 galten bereits die regulären Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TV-L. Dieser Personenkreis ist daher nicht von der Änderung betroffen.


EntgeltgruppeStufe zum 01.10.2024StufenlaufzeitNeuzuordnung
Alle, außer S22Mehr als 2 Jahre Stufe 3, Stufenbeginn 01.10.2024
Alle, außer S23Mehr als 3 JahreStufe 4, Stufenbeginn 01.10.2024
S8BX4Mehr als 4 JahreStufe 5, Stufenbeginn 01.10.2024
S8B4Mehr als 4 JahreStufe 5, Stufenbeginn 01.10.2024
S8B5Mehr als 5 JahreStufe 6, Stufenbeginn 01.10.2024