Steuerliche Änderungen 2025


Steuerliche Änderungen 2025


Für das Kalenderjahr 2025 werden zeitnah die gesetzlichen Änderungen eingearbeitet.
Daher kann es auch ohne die Anpassung Ihrer Bruttobezüge zu geänderten Auszahlungsbeträgen kommen.


  • Grundfreibetrag
    Erhöhung um 300 EUR auf 12.096 EUR

     

  • Solidaritätszuschlag
    Durch die Erhöhung der Freigrenze fällt bis zu einer Gesamtjahressteuer von 19.950 EUR (bzw. 39.900 EUR bei Eheleuten / Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft) kein Solidaritätszuschlag an.

     

  • Kinderfreibeträge
    Erhöhung um 60 EUR auf 6.672 EUR

     

  • Wegfall der ermäßigten Besteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren
    Ab dem 01.01.2025 dürfen mehrjährige Bezüge nicht mehr im Rahmen der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Stattdessen werden entsprechende Bezüge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2025 in den Zeilen neun (ausschließlich für Versorgungsbezüge) bzw. Zeile zehn gesondert ausgewiesen. Die ermäßigte Besteuerung kann dann durch einen gesonderten Antrag im Rahmen der Einkommensteuerjahresveranlagung beim Finanzamt beantragt werden.