Steuerliche Änderungen 2025
Steuerliche Änderungen 2025
Für das Kalenderjahr 2025 werden zeitnah die gesetzlichen Änderungen eingearbeitet.
Daher kann es auch ohne die Anpassung Ihrer Bruttobezüge zu geänderten Auszahlungsbeträgen kommen.
Grundfreibetrag
Erhöhung um 300 EUR auf 12.096 EURSolidaritätszuschlag
Durch die Erhöhung der Freigrenze fällt bis zu einer Gesamtjahressteuer von 19.950 EUR (bzw. 39.900 EUR bei Eheleuten / Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft) kein Solidaritätszuschlag an.Kinderfreibeträge
Erhöhung um 60 EUR auf 6.672 EURWegfall der ermäßigten Besteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren
Ab dem 01.01.2025 dürfen mehrjährige Bezüge nicht mehr im Rahmen der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Stattdessen werden entsprechende Bezüge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2025 in den Zeilen neun (ausschließlich für Versorgungsbezüge) bzw. Zeile zehn gesondert ausgewiesen. Die ermäßigte Besteuerung kann dann durch einen gesonderten Antrag im Rahmen der Einkommensteuerjahresveranlagung beim Finanzamt beantragt werden.