Steuerliche Änderungen 2024

 

In den Abrechnungen für Januar wurden die gesetzlichen Änderungen 2024 eingearbeitet.

 

Zur Beantwortung von Rückfragen, warum sich ohne Anpassung der Bruttobeträge die Auszahlungsbeträge geändert haben, stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:

 

  • Grundfreibetrag > Erhöhung von 10.908 € (bisher) um 696 € auf 11.604 € (neu)
  • Solidaritätszuschlag > Durch die Erhöhung der Freigrenze bis zu einer Gesamtjahressteuer von 18.130 € (bzw. 36.260 € bei Eheleuten / Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft) fällt kein Solidaritätszuschlag an

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministerium der Finanzen