Regionalisierung des Familienzuschlages – Adressabgleich mit Meldebehörden
Die Zahlung des Familienzuschlages für die ersten beiden Kinder unterliegt seit 2022 einer Regionalisierung, die an den melderechtlichen Hauptwohnsitz anknüpft.
Im Rahmen eines Adressabgleiches mit den Meldeämtern werden zeitnah die beim LBV NRW hinterlegten Daten von Amts wegen überprüft. Sofern Abweichungen festgestellt werden, könnte hieraus bei Änderung der Mietenstufe eine Anpassung des Familienzuschlages resultieren.
Sollte die Ermittlung eines melderechtlichen Hauptwohnsitzes nicht möglich sein, werden betroffene Personen seitens des LBV NRW kontaktiert und um Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung gebeten.
Ohne Aufforderung des LBV NRW ist nichts zu veranlassen.