Informationen zur Tarifeinigung vom 09.12.2023 und Jahressonderzahlung 2024

Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen, eine Erhöhung der Tabellenentgelte sowie weitere strukturelle Änderungen geeinigt.

Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen, eine Erhöhung der Tabellenentgelte sowie weitere strukturelle Änderungen geeinigt.


Tariferhöhung

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.11.2024 wie folgt:

  • Tarifbeschäftigte: +200 €

  • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende: +100 €

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.02.2025 wie folgt:

  • Tarifbeschäftigte: +5,5 %

  • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende: +50 €

 

Soweit die Erhöhung aus 200 € + 5,5 % zum 01.02.2025 bei Tarifbeschäftigten unter 340 € liegt, wird das Tabellenentgelt um 340 € erhöht.  


Einführung eines Mindestentgelts für studentische Hilfskräfte

Für studentische Hilfskräfte (SHK) wurde ein Mindestentgelt vereinbart. 

  • Ab Sommersemester 2024: 13,25 € pro Stunde

  • Ab Sommersemester 2025: 13,98 € pro Stunde


Jahressonderzahlung 2024

Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Für 2024 gelten die folgenden Bemessungssätze:

Entgeltgruppe TV-LBemessungssatz
E1 – E487,43 %
E5 – E888,14 %
E9a – E1174,35 %
E12 – E1346,47 %
E14 – E1532,53 %

Entgeltgruppe TV-L PflegeBemessungssatz
KR5 – KR687,43 %
KR7 – KR888,14 %
KR9 – KR1574,35 %
KR16 – KR1746,47 %

Entgeltgruppe TV-L Sozial- und ErziehungsdienstBemessungssatz
S2 – S387,43 %
S4 – S8b88,14 %
S9 – S1774,35 %
S1846,47 %


 

Hier finden Sie die FAQ zu den Inflationsausgleichszahlungen für Tarifbeschäftigte.