Wegfall der Sonderzahlung und des Urlaubsgeldes für Beamtinnen und Beamte
Sonderzahlung
Das Sonderzahlungsgesetz NRW ist durch das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14.06.2016 mit Wirkung ab 01.01.2017 entfallen und die bis zum 31.12.2016 geltende jährliche Sonderzahlung (früher „Weihnachtsgeld“) wurde in die monatlichen Bezüge integriert. Eine Sonderzahlung für verbeamtete Personen, Richterinnen und Richter erfolgt somit ab 01.01.2017 nicht mehr.
Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeldgesetz wurde mit Wirkung vom 16. September 2003 durch Art. 18 Abs. 1 Nr. 2 BBVAnpG 2003/2004) aufgehoben. Das Sonderzahlungsgesetz NRW vom 20.11.2003 sieht die Gewährung eines Urlaubsgeldes nicht mehr vor. Ab dem Jahr 2004 wird daher an die verbeamteten Personen sowie Richterinnen und Richtern des Landes NRW kein Urlaubsgeld mehr gezahlt.