Wegfall der Sonderzahlung und des Urlaubsgeldes für Beamtinnen und Beamte
Das Sonderzahlungsgesetz NRW ist zum 01.01.2017 entfallen und die jährliche Sonderzahlung wurde in die monatlichen Bezüge integriert. Die einmalige Sonderzahlung, mit den Bezügen für den Monat Dezember, erfolgt somit nicht mehr.
Dies gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an die ein außertarifliches Entgelt gezahlt wird, das sich der Höhe nach an einer Besoldungsgruppe orientiert.
Die tariflichen Jahressonderzahlungen sind hiervon nicht betroffen und werden weiterhin gezahlt.
Dies gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an die ein außertarifliches Entgelt gezahlt wird, das sich der Höhe nach an einer Besoldungsgruppe orientiert.
Die tariflichen Jahressonderzahlungen sind hiervon nicht betroffen und werden weiterhin gezahlt.
Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeldgesetz wurde mit Wirkung vom 16. September 2003 aufgehoben (Art. 18 Abs. 1 Nr. 2 BBVAnpG 2003/2004). Das Sonderzahlungsgesetz NRW (GV.NRW.2003 S. 696) sieht die Gewährung eines Urlaubsgeldes nicht mehr vor. Ab dem Jahr 2004 wird daher an die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW kein Urlaubsgeld mehr gezahlt.