Versorgungsrechner/-auskunft (Info)

Versorgungsrechner/-auskunft

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die fiktive Berechnung Ihrer Versorgungsbezüge.

 

Sie möchten eine Auskunft über die voraussichtliche Höhe Ihrer Versorgungsbezüge?

Als verbeamtete Person können Sie einen Antrag auf Versorgungsauskunft stellen. Bei der Versorgungsauskunft berechnet das LBV NRW die zu erwartenden Versorgungsbezüge. Die Versorgungsauskunft wird nur auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Kriterien erteilt:

  • ab Vollendung des 55. Lebensjahres oder

  • bei schwerer Erkrankung, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt (nur mit Bestätigung der Dienststelle)

Hierfür steht Ihnen das Online-Antragsverfahren Versorgungsauskunft zur Verfügung. 

Verbeamtete Personen, die die Altersvoraussetzungen nicht erfüllen, können die voraussichtliche Höhe der Versorgungsbezüge mit Hilfe unseres Versorgungsrechners selbst ermitteln. 

Wichtige Hinweise vorab:

  • Eine Versorgungsauskunft wird bei schwerer Erkrankung, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt, nur mit Bestätigung der Personalakten führenden Dienststelle erteilt. Die Antragstellung erfolgt im Regelfall über das Online-Antragsverfahren Versorgungsauskunft. 

  • Verbeamtete Personen, die für eine Baufinanzierung eine Versorgungsauskunft benötigen, nehmen nicht am Online-Antragsverfahren teil. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte zunächst an das LBV NRW.