Die Sparkassenaufsichtsbehörde des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen übt als oberste Landesbehörde die Aufsicht über den gesamten Sparkassenbereich aus. Sie überprüft, ob die Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkassen den Gesetzen und der Satzung entspricht. Die Sparkassenaufsicht ist somit als Rechtsaufsicht ausgestaltet, nicht als Fachaufsicht. Die Fachaufsicht wird für alle privaten Banken, Sparkassen,…