Bescheinigungen

Ich benötige eine Bescheinigung. Wer füllt sie mir aus?

Die nachstehenden Bescheinigungen sind dem LBV NRW direkt zuzusenden oder direkt beim LBV NRW anzufordern, sie werden Ihnen oder der anfordernden Stelle ausgefüllt zurückgesandt:

  • Bescheinigungen zum Wohnungswesen *
  • Bescheinigungen für den Erhalt von Sozialleistungen *
  • Verdienstbescheinigung für BAföG – Beantragungen
  • Einkommensbescheinigungen nach § 58 SGB II

* Bei diesen Bescheinigungen erübrigt sich die Einsendung. Es genügt eine kurze schriftliche, telefonische oder per Kontaktformular gestellte Anforderung mit Angabe des zu bescheinigenden Zeitraums, da diese Bescheinigungen von hier elektronisch erstellt werden können.
 
Folgende Bescheinigungen für die Rentenversicherung/VBL sind dem LBV NRW direkt zuzusenden. Wenn Sie Ihre persönlichen Daten eingetragen und unterschrieben haben, kann die Bescheinigung danach durch das LBV NRW unmittelbar dem zuständigen Rentenversicherungsträger – soweit hier bekannt - übersandt werden.

  • Fragebogen zur Klärung von Versicherungszeiten
  • Entgeltvorausbescheinigung bei Antrag auf Rente
  • Entgeltbescheinigung bei Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Bescheinigungen für VBL oder andere Versorgungseinrichtungen

Folgende Verdienstbescheinigungen werden automatisiert - ohne Anforderung Ihrerseits - ausschließlich im Rahmen des vorgeschriebenen elektronischen Datenaustauschs zu Entgeltersatzleistungen direkt an die zuständigen Krankenkassen übermittelt:

  • Krankengeld
  • Kinderkrankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Übergangsgeld
  • Verletztengeld

Die nachstehenden Bescheinigungen und Anträge müssen zuerst bei Ihrer Dienststelle eingereicht werden, um mit den nur dort bekannten Daten ausgefüllt werden zu können. Diese sendet die Bescheinigung zur weiteren Bearbeitung dem LBV NRW zu. Das LBV NRW leitet die Bescheinigung, den Antrag bzw. die Daten an die zuständige Stelle weiter.

  • Arbeitsbescheinigung für Arbeitslosengeld
    (Ausstellung erst nach vollständiger Abrechnung möglich)
  • Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
  • Rentenantrag für VBL bei Erwerbsminderung
    (Bitte Kopie des Rentenbescheides der Rentenversicherung beifügen)

Zu Fragen der Rentenauskunft siehe unter Bereich Tarifbeschäftigte zum Thema "Rentenauskunft" und "Altersrente"