Rentenauskunft
Eine Auskunft über die Höhe Ihrer Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen, das sind - je nach Mitgliedschaft -
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
- die Deutsche Rentenversicherung (ehemals Landesversicherungsanstalten)
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
Ab dem 55. Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Erteilung einer Rentenauskunft. Vor Erreichen des 55. Lebensjahres besteht zwar kein Rechtsanspruch, der Rentenversicherungsträger darf aber auf Antrag auch jüngeren Personen eine Auskunft erteilen.
Weiterhin haben auch Personen, die das 54. Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe einer freiwilligen Beitragszahlung, die zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente erforderlich ist, und damit verbunden auch über die entsprechende zugrundeliegende Altersrente.
Bitte richten Sie den Antrag an den Rentenversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind. Dieser geht z.B. aus den Meldungen zur Sozialversicherung hervor. Gegebenenfalls sind mit dem Antrag auf Erteilung einer Rentenauskunft weitere Anträge erforderlich (z.B. Kontenklärung, Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten). Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger.
Hinweis: Diese Anträge bzw. Auskünfte können bei einigen Rentenversicherungsträgern per Internet online eingefordert werden. Beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter "Toplinks" den Link "Ihre Kontoinformation" sowie im "Formularcenter".
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten der Rentenversicherungsträger, z.B.
Wenn Sie zusätzlich in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL) versichert sind, erhalten Sie von dort jährlich eine Information über die Höhe Ihrer Rente,
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet-Seite der VBL.
Hinweis: Anhand der Rentenauskünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Zusatzversorgung können Sie die Versicherungsverläufe überprüfen und rechtzeitig vor dem Rentenalter für evtl. notwendige Berichtigungen sorgen.