Eingetragene Lebenspartnerschaften
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Mit Artikel 7 des Dienstrechtsanpassungsgesetzes wurde das Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht vom 24.05.2011 geändert.
Danach werden nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründete eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem 1. August 2001 der Ehe gleichgestellt.