Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Ich möchte vermögenswirksam sparen. Was ist zu beachten?


1. Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen - VL - sollen dabei helfen, Vermögen aufzubauen und stellen Geldleistungen dar, die der Arbeitgeber (Dienstherr) zugunsten der Beschäftigten in einer von ihr oder ihm wählbaren Anlageform anlegt (§ 2 Absatz 1 Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG -).

Die VL werden durch das LBV NRW grundsätzlich unmittelbar an das Unternehmen bzw. das Institut geleistet, bei dem die Anlage erfolgen soll.


2. Wer kann VL beantragen?
Anspruchsberechtigt sind verbeamtete Personen inklusive verbeamteter Anwärterinnen und Anwärter sowie Richterinnen und Richter.


3. In welcher Höhe stehen Leistungen des Dienstherrn (Arbeitgeber) zu?
Die VL des Dienstherrn beträgt bei Vollbeschäftigung 6,65 EUR.
Verbeamtete Anwärterinnen und Anwärter, deren Anwärterbezüge 971,45 EUR nicht erreichen, erhalten 13,29 EUR (siehe auch § 80 Landesbesoldungsgesetz NRW).
Teilzeitbeschäftigten wird die VL nach dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gezahlt.
Beispiel:
Teilzeitfaktor: 80 %
VL: 6,65 EUR x 80 % = 5,32 EUR


4. Ich möchte vermögenswirksam sparen; was muss ich unternehmen, um die VL des Dienstherrn zu erhalten?
 

Sparmöglichkeiten 
Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, mit denen vermögenswirksam gespart werden kann (siehe dazu § 2 Absatz 1 5. VermBG).
Beispielsweise gehören dazu Bausparvertrag, Investmentfonds, Sparraten an Kapitallebensversicherungen etc.
Informationen zum Thema vermögenswirksames Sparen finden Sie bei Kreditinstituten, Versicherungen oder Bausparkassen; lassen Sie sich dort beraten.

Antrag 
Für die Beantragung der VL des Dienstherrn legen Sie bitte dem LBV NRW eine Durchschrift des unterschriebenen Vertrages vor. Dieser muss die Vertragsnummer, die monatliche Höhe des Sparbetrags, den Vertragsbeginn sowie die IBAN des betreffenden Sparkontos enthalten. Weiterhin muss daraus hervorgehen, dass es sich um einen Vertrag über die Anlage von VL handelt.
Die monatliche Sparrate muss mindestens der Höhe der VL des Dienstherrn entsprechen (siehe dazu Frage 3.).


5. Für welche Monate wird die VL des Dienstherrn gezahlt?
Ab dem Monat, in dem die unter 4. genannten notwendigen Angaben mitgeteilt werden sowie rückwirkend maximal für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres.


6. Welche Mitteilungen sind erforderlich, wenn mein VL-Vertrag ausläuft oder sich ändert?
Sofern bei einem bestehenden Anlagevertrag keine weiteren Beträge mehr abgeführt werden sollen oder einzelne Vertragsbestandteile geändert wurden, teilen Sie dies dem LBV NRW bitte unverzüglich mit.

Insbesondere betrifft dies den Zeitpunkt der Beendigung des bestehenden Vertrags, da die an das Unternehmen / Institut abgeführten Beträge dort nicht mehr verbucht werden können und an das LBV NRW zurücküberwiesen werden.

Bei Vorlage eines neuen Anlagevertrags bitten wir mitzuteilen, ob der bisherige Vertrag weiterhin bedient werden soll.
Hinweise zur termingerechten Umsetzung von Änderungen entnehmen Sie bitte dem Bereich zum Thema "Anzeige von Änderungen".