Tariferhöhung TV-Ärzte rückwirkend ab 01.10.2019
Mit Tarifeinigung vom 07.03.2020 wurde die rückwirkende Tariferhöhung des TV-Ärzte ab 01.10.2019 beschlossen.
Der Änderungstarifvertrag liegt noch nicht vor.
Die Zahlung der erhöhten Tabellenentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung im Mai 2020 rückwirkend ab 01.10.2019.
Die Entgelttabellen finden Sie hier.
Der Änderungstarifvertrag liegt noch nicht vor.
Die Zahlung der erhöhten Tabellenentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung im Mai 2020 rückwirkend ab 01.10.2019.
Die Entgelttabellen finden Sie hier.