Steuerliche Änderungen 2024 - Rückwirkende Erhöhung der Grundfreibeträge


Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums zugestimmt. Damit steigt der Grundfreibetrag für 2024 um 180 EUR für Alleinstehende bzw. 360 EUR für Verheiratete, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden und beträgt somit 11.784 EUR bzw. 23.568 EUR. Der Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2024 entsprechend um 228 EUR auf 6.612 EUR angehoben.


Die Änderungen gelten rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 und werden wie folgt umgesetzt:


Für Tarifbeschäftigte:
Die Berücksichtigung der Gesetzesänderung erfolgt in der Bezügemitteilung Dezember 2024.
Eine Rückrechnung auf die Monate Januar bis November 2024 erfolgt dabei nicht.
Der rückwirkend erhöhte Grundfreibetrag wird zusätzlich bei der Steuerberechnung für 12/2024 berücksichtigt.


Für verbeamtete Personen und Personen mit Versorgungsbezügen:
Durch die vorschüssige Zahlungsweise der (Versorgungs-)Bezüge an verbeamtete Personen und Personen mit Versorgungsbezügen ist für diese Personengruppen die Abrechnung für Dezember technisch bereits erfolgt. Die Berücksichtigung erfolgt daher mit der Bezügemitteilung Januar 2025 im Wege einer Rückrechnung auf den Dezember 2024.
Eine Rückrechnung auf die Monate Januar bis November 2024 erfolgt dabei nicht.
Der rückwirkend erhöhte Grundfreibetrag wird zusätzlich bei der Steuerberechnung für 12/2024 berücksichtigt.