Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter
Die regelmäßige Zahlung der Bezüge wird für die Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter, die zum 01.09.2021 eingestellt wurden, ab dem Monat Oktober aufgenommen.
Für den Monat September erhalten die Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter eine Vorauszahlung (einen Abschlag). Dieser Betrag wurde aufgrund eines technischen Fehlers doppelt überwiesen.
Der zu viel gezahlte Abschlag wird mit den Bezügen für den Monat Oktober verrechnet.
Für den Monat September erhalten die Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter eine Vorauszahlung (einen Abschlag). Dieser Betrag wurde aufgrund eines technischen Fehlers doppelt überwiesen.
Der zu viel gezahlte Abschlag wird mit den Bezügen für den Monat Oktober verrechnet.