Neustrukturierung Familienzuschlag / Regionalisierung


Was bedeutet eine Regionalisierung?
Die Regionalisierung betrifft die Neustrukturierung des Kinderanteils im Familienzuschlag - KFZ - (ab Stufe 2 des Familienzuschlags).

Ab 01.01.2022 war der KFZ zunächst nur für die ersten beiden Kinder betroffen (vgl. Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften).
Ab dem 01.01.2024 gilt die Neustrukturierung auch ab dem dritten Kind, so dass ab diesem Zeitpunkt der gesamte KFZ umfasst wird (s. auch Besoldungsanpassungsgesetz 2024 / 2025).

Neben der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder bemisst sich der KFZ seitdem zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde, in der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind (sogenannte Regionalisierung) - § 42 Landesbesoldungsgesetz NRW -. 
Die Höhe des KFZ kann - je nach Mietenstufe - daher unterschiedlich sein.

Sollten Sie keinen melderechtlichen Hauptwohnsitz im Inland haben, gelten besondere Regelungen.

Der Wohnsitz des betroffenen Kindes oder des anderen Elternteiles ist dagegen nicht relevant und hat mithin auf die Mietenstufe keine Auswirkung.


Wie kann ich die Mietenstufe nachprüfen?
Welcher Mietenstufe Ihre Gemeinde zugeordnet ist, können Sie der bundesweit geltenden Anlage zur Wohngeldverordnung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen. 
Es gibt Mietenstufen von I bis VII, wobei in NRW maximal die Mietenstufe VI gilt.

In der Regel erfolgt alle zwei Jahre eine wohngeldrechtliche Neubewertung der Mietenstufen, so dass sich Ihre Mietenstufe auch ändern kann. Soweit eine Änderung eintritt, hat dies auch unmittelbare Auswirkung auf die Höhe des KFZ und kann daher zu einer Nachzahlung oder einer Zuvielzahlung führen.

Auf Ihrer Bezügemitteilung können Sie die Mietenstufe dort finden, wo der Familienzuschlag für Ihre Kinder dargestellt wird (im nachfolgenden Beispiel Mietenstufe V).
Tabelle Anspruch Familienzuschlag


Hat ein Umzug / eine Adressenänderung Auswirkung und wenn ja, welche?
Durch die Änderung des melderechtlichen Hauptwohnsitzes kann sich die Mietenstufe verändern. Ist dies der Fall, wirkt es sich auf die Höhe des KFZ aus. 
Der neu zustehende Betrag kann dann höher oder niedriger sein und daher zu einer Nachzahlung oder einer Zuvielzahlung führen.

Hier finden Sie weitere Infos zur Adressenänderung.


Betrifft die Regionalisierung auch den Familienzuschlag Stufe 1?
Nein, der Familienzuschlag Stufe 1 (in der Regel für Verheiratete) ist davon nicht betroffen, so dass die Beträge pauschal stets gleich sind, allerdings gestaffelt nach Besoldungsgruppen.

Hier finden Sie alle Tabellen zum Familienzuschlag, jeweils innerhalb der Besoldungstabellen für die entsprechenden Jahre.