Steuerliche Änderungen 2025 / Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2024
Steuerliche Änderungen 2025 – Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen
Die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen für das Kalenderjahr 2025 erfolgt für Tarifbeschäftigte mit der Bezügemitteilung Februar und für verbeamtete Personen und Personen mit Versorgungsbezügen mit der Bezügemitteilung März 2025.
Dabei werden unter anderem die folgenden Anpassungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz berücksichtigt:
Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 EUR
Anhebung der steuerlichen Freibeträge für Kinder auf 4.800 Euro bzw. 9.600 EUR
Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 19.950 EUR