Steuerliche Änderungen 2025 / Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2024


Steuerliche Änderungen 2025 – Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen  

Die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen für das Kalenderjahr 2025 erfolgt für Tarifbeschäftigte mit der Bezügemitteilung Februar und für verbeamtete Personen sowie Personen mit Versorgungsbezügen mit der Bezügemitteilung März 2025.
Dabei werden unter anderem die folgenden Anpassungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz berücksichtigt:

-    Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 EUR
-    Anhebung der steuerlichen Freibeträge für Kinder auf 4.800 Euro bzw. 9.600 EUR
-    Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 19.950 EUR

Der ab dem 1. Januar 2025 unter Berücksichtigung der vorläufigen Programme bereits vorgenommene Lohnsteuerabzug wird demnach rückwirkend korrigiert.


Die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2024 werden voraussichtlich Ende Februar 2025 verschickt.

Telefonische Auskünfte zum Inhalt der Bescheinigung sind erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

 

Bereits ab der digitalen Übermittlung Ihrer Lohnsteuerbescheinigung  durch das LBV NRW an das Finanzamt (Ende Januar 2025) ist ein elektronischer Abruf über das Elster Portal möglich.