Informationen zur Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten (im TV-L) 2019
In der zurückliegenden Tarifrunde haben sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder darauf geeinigt, dass die Jahressonderzahlung (Umgangssprachlich: Weihnachtsgeld) auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren wird.
Aus diesem Grunde teilen wir Ihnen die für das Jahr 2019 geltende prozentuale Höhe der Jahressonderzahlung mit.
Die Jahressonderzahlung wird wie gewohnt mit Ihren Bezügen für den Monat November ausgezahlt. Hierüber erhalten Sie in den nächsten Tagen eine gesonderte Bezügemitteilung.
Da es sich um eine Einigung der Tarifvertragsparteien handelt, kann das Landesamt für Besoldung und Versorgung als auszahlende Stelle keinen Einfluss auf die Höhe der vorgenannten Prozentsätze nehmen. Wir bitten dementsprechend von telefonischen Rückfragen abzusehen.
Aus diesem Grunde teilen wir Ihnen die für das Jahr 2019 geltende prozentuale Höhe der Jahressonderzahlung mit.
EG 14 bis EG 15 | 33,98% |
EG 12 bis EG 13 | 48,54% |
EG 9a bis EG 11 | 77,66% |
EG 5 bis EG 8 | 92,19% |
EG 1 bis EG 4 | 91,69% |
Die Jahressonderzahlung wird wie gewohnt mit Ihren Bezügen für den Monat November ausgezahlt. Hierüber erhalten Sie in den nächsten Tagen eine gesonderte Bezügemitteilung.
Da es sich um eine Einigung der Tarifvertragsparteien handelt, kann das Landesamt für Besoldung und Versorgung als auszahlende Stelle keinen Einfluss auf die Höhe der vorgenannten Prozentsätze nehmen. Wir bitten dementsprechend von telefonischen Rückfragen abzusehen.