Information zu den Steuerklassen III und V

Aktuelle Information zu den Steuerklassen III und V

 
Auf Grund der aktuellen Nachrichtenlage zum geplanten Wegfall der Steuerklassen III und V weisen wir darauf hin, dass die Umstellung von Steuerklasse III und V auf das Faktorverfahren nicht unmittelbar bevorsteht.
Bei dem Faktorverfahren handelt es sich um eine Alternative zu der Kombination der Lohnsteuerklassen IV/IV oder III/V für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, bei dem der Steuervorteil so auf beide Personen verteilt ist, wie es ihrem jeweiligen Anteil am Gesamteinkommen entspricht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10.07.2024 lediglich einen Referentenentwurf zum 2. Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt.
Ein Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der Bundesländer und Verbände hat noch nicht stattgefunden.
Die Steuerklassen III und V werden daher nicht zeitnah abgeschafft.
Bei neueren Erkenntnissen werden wir Sie hier zeitnah informieren.