Hinzuverdienst neben Ihrer Versorgung
Ruhensregelungen nach §§ 66, 67, 68 LBeamtVG NRW
Alle Informationen zum Thema Hinzuverdienst neben Ihrer Versorgung haben wir für Sie in den folgenden Merkblättern zusammengestellt:
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und/oder Erwerbsersatzeinkommen | § 66 LBeamtVG NRW |
Zusammentreffen von mehreren Versorgungsbezügen | § 67 LBeamtVG NRW |
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten | § 68 LBeamtVG NRW |