Häufig gestellte Fragen zur Versorgungsauskunft
Eine Erteilung der Versorgungsauskunft erfolgt:
- bei Überschreiten des 55. Lebensjahres (jedoch nur bis 12 Monate vor Eintritt in den Ruhestand) oder
- bei schwerer Erkrankung, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt (Anfragen der Dienststellen) oder
- bei bevorstehender Altersteilzeit.
Wir erteilen eine Versorgungsauskunft nur, wenn Sie diese über Ihre personalaktenführende Dienststelle beantragen.
Bitte beachten Sie, dass sich aus der von Ihnen durchgeführten Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten lassen.
Genauere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt Ruhegehalt.
Beispiele für die Altersteilzeit finden Sie hier.
- das Grundgehalt, das nach dem Besoldungsrecht zuletzt zugestanden hat,
- der Familienzuschlag der Stufe 1,
- zuletzt zugestandene sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind (z.B. Amts- und ruhegehaltfähige Stellenzulagen).
Auf unserem Merkblatt Ruhegehalt erhalten Sie ausführlichere Informationen.
- wegen Schwerbehinderung oder
- auf Antrag wegen Antragsaltersgrenze oder
- wegen Dienstunfähigkeit
Die notwendigen Informationen und Regelungen für Ausnahmen hierfür finden Sie auf unserem Merkblatt Versorgungsabschlag.
Einen fiktiven Versorgungsabschlag können Sie ebenfalls berechnen.
Klicken Sie hier.
Das Ruhegehalt berechnet sich aus den zurückgelegten Dienstzeiten. Der Höchstruhegehaltssatz beträgt bei 40 vollen Dienstjahren 71,75 vom Hundert der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Für jedes Jahr einer Dienstzeit mit Vollbeschäftigung beträgt das Ruhegehalt nach der derzeitigen Rechtslage 1,79375 vom Hundert der Dienstbezüge.
Bei Vollbeschäftigung:
Dienstzeit: | 29 Jahre und 152 Tage | = 29,42 Jahre |
Ruhegehaltssatz: | 29,42 Jahre x 1,79375 v.H. | = 52,77 v.H. |
Dienstbezüge | x Ruhegehaltssatz | = Ruhegehalt (Versorgungsbezüge) |
3.000,00 € | x 52,77 v.H. | = 1.583,10 € |
Bei Teilzeitbeschäftigung (Beispiel: Lehrkraft) von 20 Wochenstunden:
(Pflichtstundenanzahl 28 Wochenstunden)
Dienstzeit: | 20 Jahre vollbeschäftigt | = 20 Jahre |
9 Jahre 152 Tage mit 20/28 WStd. = 9,42 Jahre x 20 : 28 |
= 6,72 J. | |
Dienstzeit insgesamt | =26,73 J. | |
Ruhegehaltssatz: | 26,73 Jahre x 1,79375 v.H. | = 47,95 v.H. |
Dienstbezüge | x Ruhegehaltssatz | = Ruhegehalt (Versorgungsbezüge) |
3.000,00 € | x 47,95 v.H. | = 1.438,50 € |
Informationen zu Pflichtstunden finden Sie hier.
Bei Dienstunfähigkeit:
Im Falle der Dienstunfähigkeit ist ein Anspruch auf Versorgung erst gegeben, wenn ein Beamtenverhältnis besteht und eine fünfjährige Wartezeit erfüllt ist. Für die Erfüllung der Wartezeit werden Beamtendienstzeiten, Grundwehrdienst und Zivildienst etc. berücksichtigt.
Bei einem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres erhöht sich die geleistete Dienstzeit um eine Zurechnungszeit. Diese wird aus der Zeit zwischen dem Eintritt des Versorgungsfalles und dem Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres berechnet und zu 2/3 der Gesamtzeit (bisherige Dienstzeit) hinzugerechnet.
Beispiel:
Geburtsdatum: | 24. Januar 1960 |
Versetzung in den Ruhestand | 31. Januar 2008 |
Zeitraum: 01.02.2008 – 31.01.2020 | = 12 Jahre |
hiervon 2/3 als Zurechnungszeit | = 8 Jahre |