Freibeträge
Bei den monatlichen Gehältern wird die Lohnsteuer aus der Jahreslohnsteuertabelle abgeleitet. Diese berücksichtigt steuerliche Entlastungen, wie Freibeträge etc., die jedem zustehen. Wissen Sie bereits jetzt, dass Ihre steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen über diesen Beträgen liegen werden, können Sie sich beim Finanzamt, einen monatlichen Freibetrag bei ELStAM eintragen lassen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Haben Sie geringere Aufwendungen als erwartet, kann es zu Nachzahlungen kommen.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen: