Aufgrund veränderter Vorgaben durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgte eine Verfahrensumstellung für die Auszahlung aller Gehälter für die Beschäftigen des Landes NRW.
Es ist weiterhin sichergestellt, dass die Bezügezahlungen am letzten Werktag des Monats auf den Empfängerkonten gutgeschrieben werden.
Jedoch kann es durch die Verfahrensumstellung zu einer späteren Sichtbarkeit des Zahlungseingangs kommen.
Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Verschiebung innerhalb des letzten Werktags.
Wir bitten diesbezüglich von Rückfragen abzusehen.