Besoldungserhöhung ab 2019
Die Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften und Verbände haben sich am 22. März 2019 über die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen geeinigt.
Zur Übertragung des v.g. Ergebnisses auf den Besoldungs-Bereich verweisen wir auf die aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen.
Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Der Zeitpunkt für die Umsetzung der Besoldungserhöhung steht derzeit noch nicht fest.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie auf unserer Internetseite darüber informieren.
Es wird deshalb gebeten, von Anrufen zum Stand der Besoldungsanpassung abzusehen.
Zur Übertragung des v.g. Ergebnisses auf den Besoldungs-Bereich verweisen wir auf die aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen.
Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Der Zeitpunkt für die Umsetzung der Besoldungserhöhung steht derzeit noch nicht fest.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie auf unserer Internetseite darüber informieren.
Es wird deshalb gebeten, von Anrufen zum Stand der Besoldungsanpassung abzusehen.