Beispiel für eine Festsetzung und Verminderung der Ausgleichszulage


Ein Beamter mit Besoldungsgruppe A9 und Anspruch auf Familienzuschlag (FZ) Stufe 1 wohnt mit seiner Familie in Duisburg (Mietenstufe III).

Es werden am 31.12.2023 4 Kinder beim Kinderanteil im Familienzuschlag (KFZ) berücksichtigt. Ab 01.05.2024 entfallen die Voraussetzungen für das 4. Kind auf Dauer und ab 01.11.2024 tritt eine Besoldungserhöhung ein.


Lösung:

1. Festsetzung der Ausgleichszulage zum 01.01.2024 - 4 Kinder -

a) FZ am 31.12.2023 

FZ Stufe 3       902,05 EUR (FZ Stufe 1 und 2 Kinder)

Kind 3              829,75 EUR

Kind 4              783,76 EUR

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Gesamt FZ   2515,56 EUR

b) FZ ab 01.01.2024

FZ Stufe 5     2230,59 EUR (FZ Stufe 1 und 4 Kinder) 

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Gesamt FZ   2230,59 EUR

c) Ausgleichszulage (= Differenz von a) und b))

2515,56 EUR minus 2230,59 EUR = 284,97 EUR

Die Ausgleichszulage beträgt ab 01.01.2024 (bis 30.04.2024) daher 284,97 EUR.

2. Neu-Berechnung der Ausgleichszulage ab 01.05.2024 (4. Kind wird nicht mehr berücksichtigt)

a) FZ alt (3 Kinder) - Stand 31.12.2023 - 

FZ Stufe 3       902,05 EUR (FZ Stufe 1 und 2 Kinder)

Kind 3              829,75 EUR

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Gesamt FZ   1731,80 EUR

b) FZ neu (3 Kinder) - Stand 01.05.2024 -

FZ Stufe 4     1562,38 EUR (FZ Stufe 1 und 3 Kinder) 

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Gesamt FZ   1562,38 EUR

c) Neue Ausgleichszulage (= Differenz von a) und b))

1731,80 EUR minus 1562,38 EUR = 169,42 EUR

Durch den Wegfall des KFZ für das 4. Kind vermindert sich die Ausgleichszulage ab 01.05.2024 und beträgt daher neu 169,42 EUR (bis 31.10.2024).

3. Besoldungserhöhung ab 01.11.2024

a) FZ alt (3 Kinder) - Stand 31.10.2024 -

FZ Stufe 4     1562,38 EUR (FZ Stufe 1 und 3 Kinder) 

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Gesamt FZ   1562,38 EUR

b) FZ neu (3 Kinder) - Stand 01.11.2024 -

FZ Stufe 4     1636,75 EUR (FZ Stufe 1 und 3 Kinder) 

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Gesamt FZ   1636,75 EUR

c) Erhöhungsbetrag FZ (=Differenz von a) und b))

1636,75 EUR minus 1562,38 EUR = 74,37 EUR

d) Neue Ausgleichszulage (= Differenz von 2c) und 3c))

169,42 EUR minus 74,37 EUR = 95,05 EUR

Die Ausgleichszulage vermindert sich infolge der Besoldungserhöhung ab 01.11.2024 und beträgt ab dem gleichen Zeitpunkt 95,05 EUR.