Arbeitnehmer mit ausländischem Wohnsitz
Arbeitnehmer mit einem ausländischen Wohnsitz sind ab dem 01.01.2020 ebenfalls bei ELStAM anzumelden. Hierfür muss der Arbeitnehmer den „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“ beim Betriebsstättenfinanzamt Düsseldorf-Süd stellen. Nach Vergabe der Identifikationsnummer wird diese dem Arbeitnehmer und dem LBV mitgeteilt.
Das LBV meldet sich als Arbeitgeber bei ELStAM an und erhält die entsprechenden Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch. Damit entfällt die Verpflichtung der jährlichen Vorlage der Bescheinigung vom Finanzamt.
Sind bei Ihnen Besonderheiten beim Steuerabzugs zu berücksichtigen (z.B. Steuerfreiheit wegen einem Doppelbesteuerungsabkommen oder Steuerklasse III, etc), dann müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt stellen. Diese Bescheinigung ist zeitlich begrenzt, daher muss sie nach Ablauf erneut beantragt werden.
Weitere Ausführungen finden Sie unter:
Das LBV meldet sich als Arbeitgeber bei ELStAM an und erhält die entsprechenden Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch. Damit entfällt die Verpflichtung der jährlichen Vorlage der Bescheinigung vom Finanzamt.
Sind bei Ihnen Besonderheiten beim Steuerabzugs zu berücksichtigen (z.B. Steuerfreiheit wegen einem Doppelbesteuerungsabkommen oder Steuerklasse III, etc), dann müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt stellen. Diese Bescheinigung ist zeitlich begrenzt, daher muss sie nach Ablauf erneut beantragt werden.
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