Anträge bzw. Widersprüche in Sachen altersdiskriminierende Besoldung
Soweit Sie einen Antrag oder Widerspruch mit dem Thema altersdiskriminierende Besoldung gestellt/erhoben haben und dieser hier dokumentiert ist, hat das Ministerium der Finanzen NRW die Behandlung dieser Anträge geregelt.
Das LBV bereitet derzeit Entscheidungen in Form von Widerspruchsbescheiden vor; die entsprechenden Bescheide werden in den nächsten Tagen in der Regel per Postzustellungsurkunde versandt.
Da aufgrund der hohen Anzahl von Fällen nicht alle Bescheide zeitgleich versendet werden können, kann es sein, dass, soweit Sie betroffen sind, im Einzelfall der Bescheid erst später zugeht.
Bitte sehen Sie daher in der nächsten Zeit von Rückfragen ab.
Alle Anträge/Widersprüche, die hier im Zeitraum bis 30.06.2017 eingegangen und dokumentiert sind, können zusätzlich als Anträge auf Neufestsetzung von Erfahrungsstufen nach § 91 Absatz 13 Landesbesoldungsgesetz NRW umgedeutet werden.
Dem jeweiligen Bescheid liegt daher ein vorgefertigter Umdeutungsantrag sowie eine Bescheinigung mit maßgeblichen Daten zu Ihrem Antrag/Widerspruch bei. Sobald Sie den Bescheid mit Anlage erhalten, können Sie die Unterlagen ihrer Dienststelle bzw., soweit Sie Versorgungsbezüge erhalten, Ihrer ehemaligen Dienststelle vorlegen.
Ausschließlich die genannte Dienststelle entscheidet dann über den umgedeuteten Antrag auf Neufestsetzung von Erfahrungsstufen; das LBV ist dafür nicht zuständig.
Zu etwaigen Fragen bezüglich Neufestsetzung von Erfahrungsstufen können daher von hier keine Auskünfte gegeben werden.
Wird die Erfahrungsstufe zu Ihren Gunsten neu festgesetzt, wird das LBV lediglich von Ihrer (ehemaligen) Dienststelle informiert.
Alle Dienststellen wurden über den bevorstehenden Versand der Bescheide inklusive Umdeutungsantrag vorab unterrichtet
Das LBV bereitet derzeit Entscheidungen in Form von Widerspruchsbescheiden vor; die entsprechenden Bescheide werden in den nächsten Tagen in der Regel per Postzustellungsurkunde versandt.
Da aufgrund der hohen Anzahl von Fällen nicht alle Bescheide zeitgleich versendet werden können, kann es sein, dass, soweit Sie betroffen sind, im Einzelfall der Bescheid erst später zugeht.
Bitte sehen Sie daher in der nächsten Zeit von Rückfragen ab.
Alle Anträge/Widersprüche, die hier im Zeitraum bis 30.06.2017 eingegangen und dokumentiert sind, können zusätzlich als Anträge auf Neufestsetzung von Erfahrungsstufen nach § 91 Absatz 13 Landesbesoldungsgesetz NRW umgedeutet werden.
Dem jeweiligen Bescheid liegt daher ein vorgefertigter Umdeutungsantrag sowie eine Bescheinigung mit maßgeblichen Daten zu Ihrem Antrag/Widerspruch bei. Sobald Sie den Bescheid mit Anlage erhalten, können Sie die Unterlagen ihrer Dienststelle bzw., soweit Sie Versorgungsbezüge erhalten, Ihrer ehemaligen Dienststelle vorlegen.
Ausschließlich die genannte Dienststelle entscheidet dann über den umgedeuteten Antrag auf Neufestsetzung von Erfahrungsstufen; das LBV ist dafür nicht zuständig.
Zu etwaigen Fragen bezüglich Neufestsetzung von Erfahrungsstufen können daher von hier keine Auskünfte gegeben werden.
Wird die Erfahrungsstufe zu Ihren Gunsten neu festgesetzt, wird das LBV lediglich von Ihrer (ehemaligen) Dienststelle informiert.
Alle Dienststellen wurden über den bevorstehenden Versand der Bescheide inklusive Umdeutungsantrag vorab unterrichtet