Änderungen in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023


Durch eine Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind für die Beitragshöhe seit dem 01.07.2023 sowohl die Anzahl als auch das Alter von Kindern relevant. Sollten Sie ein oder mehrere Kind(er) haben, die dem LBV NRW bislang noch nicht bekannt sind, weisen Sie diese bitte schnellstmöglich anhand geeigneter Unterlagen nach. Ansonsten ist die Berücksichtigung Ihrer Kinder bei der Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge nicht möglich. 


Vor der Gesetzesänderung war nur das Vorliegen eines Kindes relevant. Personen mit einem Kind zahlen weiterhin keinen Beitragszuschlag. Darüber hinaus werden Personen mit mehr als einem Kind unter bestimmten Voraussetzungen entlastet.


Für diese weitergehende Entlastung werden Kinder bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt. Die aktuell berücksichtigte Kinderanzahl können Sie Ihrer Bezügemitteilung im Feld „PV-Zu./-Ki.“ entnehmen. Die Angabe finden Sie in der Tabelle unten auf der ersten Seite der Bezügemitteilung. Der Buchstabe gibt an, ob ein Zuschlag für Kinderlose gezahlt wird (= J) oder nicht (= N), die Zahl stellt die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren dar, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt wird:


Beispiel 1:


PV-Zu./-Ki.: J / 0


In diesem Beispiel wird ein Zuschlag für Kinderlose erhoben (= J) und kein Kind unter 25 Jahren berücksichtigt (= 0).


Beispiel 2:


PV-Zu./-Ki.: N / 2


In diesem Beispiel wird kein Zuschlag für Kinderlose erhoben (= N) und zwei Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt (= 2).
Im Nachweis müssen Elterneigenschaft und Geburtsdatum Ihres Kindes genannt sein. Geeignete Nachweise sind z. B.:
•    Geburtsurkunde
•    Adoptionsurkunde
•    Behördliche Bestätigung über das Pflegekindschaftsverhältnis 
•    Nachweis über die Haushaltsaufnahme eines Stiefkinds


Diese Information muss nicht weiter beachtet werden, wenn seit dem 01.07.2023 keine Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeführt wurden (ersichtlich auf der Bezügemitteilung im Feld Beitragsgruppe zur Pflegeversicherung. Nur bei Belegung des Feldes mit einer 1 oder 2 zahlen Sie Beiträge zur Pflegeversicherung):
 

Arbeitslosenversich.

Pflegeversicherung

1

1

1,30%

2,3000000%

Sollten die Angaben auf der Bezügemitteilung mit Ihren persönlichen Verhältnissen übereinstimmen, ist nichts Weiteres zu veranlassen.

Bei Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Informationen an das LBV NRW weiterzugeben.
Reichen Sie die Nachweise gerne postalisch (Postanschrift: LBV NRW, 40192 Düsseldorf) oder über das Kontaktformular ein.