Allgemeines
Die Beihilfestelle des LBV NRW ist für die Versorgungsberechtigten und aktive Beschäftigte der Finanzverwaltung des Landes NRW, der obersten Dienstbehörden und des Landesrechnungshofes zuständig.
Alle übrigen beihilfeberechtigten Personen wenden sich mit Ihrem Anliegen bitte an die für Sie zuständige Beihilfestelle.
Beihilfen im Sinne der Beihilfeverordnung sind Geldzuwendungen eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, die dieser zur Erfüllung seiner Fürsorgepflicht an den Beihilfeberechtigten zum Teilausgleich der in Geburts-, Krankheits-,Pflege- und Todesfällen sowie in Fällen eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation und bei Empfängnisregelung entstehenden Kosten gewährt.